Raucherclubs im Saarland

Seit Einfuehrung des Rauchverbots in fast allen Bundelaendern gibt es immer mehr Raucherclubs in Saarland. Wenn Sie uns einen Rauchclub, einen Rauchverein oder eine Raucherkneipe im Saarland vorschlagen wollen, koennen Sie dies hier machen. Die Raucher im Saarland werden es Ihnen danken.

Falls Sie einen Raucherclub oder eine Raucherkneipe in Ihrer Stadt suchen, benutzen Sie bitte die alphabetische Städte-Navigation oder die Navigation nach Bundesländern.

Hier finden Sie Informationen über die Gesetzeslage zum Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutzgesetz in diesem Bundesland und die geltende Rechtslage für Gaststätten, die das Rauchen erlauben wollen. Alle Angaben ohne Gewähr.



Ausnahmen für Gaststätten

Rauchen in einem gekennzeichnetet, vollständig abgetrennten und belüfteten Nebenraum möglich, der baulich vom Hauptraum getrennt und kleiner als dieser ist. Ist nicht für Räume mit Tanzfläche in Diskotheken möglich.

Inhabergeführte Gaststätten ("Eckkneipe") im Sinn einer nur vom Besitzer allein geführten Kneipe, die lediglich gelegentlich von volljährigen Familienmitgliedern mitbetrieben wird.


Sonstige Ausnahmen

kein Rauchverbot in der Außengastronomie und in vorübergehend aufgestellten Festzelten (Volksfeste)


Bußgelder

für Raucher: max. 200 Euro
für Wirte / Betreiber: max. 1000 Euro