Seit Einfuehrung des Rauchverbots in fast allen Bundelaendern gibt es immer mehr Raucherclubs in Rheinland-Pfalz. Wenn Sie uns einen Rauchclub, einen Rauchverein oder eine Raucherkneipe in Rheinland-Pfalz vorschlagen wollen, koennen Sie dies hier machen. Die Raucher in Rheinland-Pfalz werden es Ihnen danken.
Falls Sie einen Raucherclub oder eine Raucherkneipe in Ihrer Stadt suchen, benutzen Sie bitte die alphabetische Städte-Navigation oder die Navigation nach Bundesländern.
Hier finden Sie Informationen über die Gesetzeslage zum Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutzgesetz in diesem Bundesland und die geltende Rechtslage für Gaststätten, die das Rauchen erlauben wollen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Ausnahmen für Gaststätten
Rauchen in einem gekennzeichnetet, vollständig abgetrennten Nebenraum möglich, der baulich getrennt ist vom Hauptraum (kein stetiger Luftaustausch). Raucherraum muss kleiner sein als rauchfreier Hauptraum. Gilt nicht für Diskothekenräume mit Tanzfläche.
Sonstige Ausnahmen
kein Rauchverbot in der Außengastronomie, in Festzelten nur dann Rauchen erlaubt, wenn sie nicht durchgehend betrieben werden, also z.B. nur auf Volksfesten.
Bußgelder
für Raucher: max. 500 Euro
für Wirte / Betreiber: max 1000 Euro