Seit Einfuehrung des Rauchverbots in fast allen Bundelaendern gibt es immer mehr Raucherclubs in Bayern. Wenn Sie uns einen Rauchclub, einen Rauchverein oder eine Raucherkneipe in Bayern vorschlagen wollen, koennen Sie dies hier machen. Die Raucher in Bayern werden es Ihnen danken.
Falls Sie einen Raucherclub oder eine Raucherkneipe in Ihrer Stadt suchen, benutzen Sie bitte die alphabetische Städte-Navigation oder die Navigation nach Bundesländern.
Hier finden Sie Informationen über die Gesetzeslage zum Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutzgesetz in diesem Bundesland und die geltende Rechtslage für Gaststätten, die das Rauchen erlauben wollen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Ausnahmen für Gaststätten
Rauchen in einem gekennzeichnetet, vollständig abgetrennten Nebenraum möglich, der baulich getrennt ist vom Hauptraum (kein stetiger Luftaustausch).
Sonstige Ausnahmen
kein Rauchverbot in Bierzelten und Festzelten und in der Außengastronomie
Bußgelder
Geldstrafe vorgesehen aber nicht konkretisiert