Seit Einfuehrung des Rauchverbots in allen Bundeländern gibt es immer mehr Raucherclubs in Baden-Wuerttemberg. Wenn Sie uns einen Rauchclub, einen Rauchverein oder eine Raucherkneipe in Baden-Wuerttemberg vorschlagen wollen, koennen Sie dies hier machen. Die Raucher in Baden-Wuerttemberg werden es Ihnen danken.
Falls Sie einen Raucherclub oder eine Raucherkneipe in Ihrer Stadt suchen, benutzen Sie bitte die alphabetische Städte-Navigation oder die Navigation nach Bundesländern.
Hier finden Sie Informationen über die Gesetzeslage zum Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutzgesetz in diesem Bundesland und die geltende Rechtslage für Gaststätten, die das Rauchen erlauben wollen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Ausnahmen für Gaststätten
Rauchen in einem gekennzeichnetet, vollständig abgetrennten Nebenraum möglich, der baulich getrennt ist vom Hauptraum (kein stetiger Luftaustausch). Gilt nicht für Diskotheken.
Sonstige Ausnahmen
kein Rauchverbot in Bierzelten und Festzelten, in der Außengastronomie und in Gaststätten des Touristengewerbes (was auch immer das heißen mag).
Bußgelder
für Raucher: 40 bis 150 Euro (im Wiederholungsfall)
für Wirte / Betreiber: keine Angaben im Gesetzestext
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